Mit der Förderung von Lastenfahrrädern soll der Lastentransport sowie die Umweltbelastung reduziert und die Lebensqualität im Land Brandenburg gestärkt werden.
Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrräder, mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 kg, mit und ohne E-Motor (ein- und mehrspurig). Auch Fahrradcomputer sind förderfähig.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine und Gewerbetreibende – mit Sitz in Brandenburg.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Fördermittel: Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei kostenfreier Verfügung für die Allgemeinheit bis zu 80 %.
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von alemana1978 auf Pixabay
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