Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Stand: 31.03.2019)

Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Stand: 31.03.2019)

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Stand: 31.03.2019)

Niedersachsen / Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)

Das Land Niedersachsen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismus) in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.

Förderfähig sind bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

  • Errichtungs- oder Erweiterungsinvestitionen,
  • die Diversifizierung der Produktion in bislang in der Betriebsstätte nicht hergestellte Produkte,
  • die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie
  • der Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.

Förderfähig bei großen Unternehmen sind

  • Errichtungsinvestitionen,
  • die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist,
  • der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht und die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.

Das übergeordnete Ziel ist die Schaffung und dauerhafte Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in strukturschwachen Regionen. Hierfür beträgt die Höhe der verfügbaren Zuschüsse je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße zwischen 10% und 25% der förderfähigen Kosten, max. jedoch 4 Mio. EUR je Vorhaben und max. 100.000 EUR je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz. Das Investitionsvolumen muss hierbei mindestens 50.000 EUR betragen.

 

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