Schleswig-Holstein / Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Aktivitäten im Technologiebereich, die das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein darstellen und damit der Information von Wirtschaft und Öffentlichkeit dienen. Hiermit soll auch der gewerblichen Wirtschaft und der Wissenschaft Anknüpfungsmöglichkeiten für einen Technologietransfer geboten werden.
Gefördert werden folgende Schwerpunktthemen:
• Durchführung von oder Teilnahme an innovations-, technologie- oder technologietransferbezogenen Ausstellungen o.ä.,
• Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Kongressen, Tagungen, Workshops, Zukunftswerkstätten, Studierendentagungen,
• öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, wie z.B. Broschüren, Publikationen, Studien, Gutachten oder internetbasierte Veröffentlichungen.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt höchstens 50% der förderfähigen Kosten.
Projekte von Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen sowie Kompetenzzentren, Clustermanagements, Fachverbänden, wissenschaftlichen Organisationen, Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung u.ä. können mit bis zu 75% der förderfähigen Kosten gefördert werden.
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