Transfer Bonus – Technologie-, Wissens- und Designtransfer (01.01.2018 – 31.12.2018)

Transfer Bonus – Technologie-, Wissens- und Designtransfer (01.01.2018 – 31.12.2018)

Transfer Bonus - Technologie-, Wissens- und Designtransfer (01.01.2018 – 31.12.2018)

Berlin / B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH; IBB Business Team GmbH

Das Land Berlin fördert mit dieser Förderrichtlinie den Technologie- und Wissenstransfer von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie den Transfer von Design-Know-how von Unternehmen der Designbranche und Hochschulen in KMU.

Mitfinanziert werden

  • in der Einstiegsvariante die Ausgaben für externe wissenschaftliche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtung anfallen,
  • in der Standardvariante Technologie- und Wissenstransfer Ausgaben für externe Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, durch die neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife ausgestaltet oder im Bereich der Digitalisierung entwickelt oder im eigenen Unternehmen implementiert werden, sowie
  • in der Standardvariante Designtransfer Ausgaben für externe Maßnahmen und Tätigkeiten zum Design, durch die neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife ausgestaltet werden.

Die Fördermittel erfolgen in Form eines Zuschusses.

Der Förderumfang beträgt hierbei:

  • in der Einstiegsvariante bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 3.000 EUR,
  • in der Standardvariante bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR, im Bereich Digitalisierung maximal 45.000 EUR.

Die Standardvariante kann im Rahmen dieses Förderprogrammes mehrfach bewilligt werden, in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren jedoch höchstens für drei klar voneinander abgegrenzte Projekte. Die Standardvariante im Bereich der Digitalisierung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Die Laufzeit eines Projekts kann in der Regel bis zu sechs Monate, im Bereich der Digitalisierung bis zu zwölf Monate betragen. Schließen sich mehrere KMU zur Realisierung eines größeren Projektes zusammen, so können mehrere Transfer Boni kumuliert werden.

Die Richtlinie des Landes Berlin wurde neu veröffentlicht.

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