Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Förderzeitraum: 01.03.2022 - 31.12.2022
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Jungen Unternehmen fehlt es zur endgültigen Marktetablierung oftmals an Kapital, um ihre Ideen effektiv umzusetzen. Mit dem INVEST Zuschuss für Wagniskapital sollen daher private Investoren angeregt werden, jungen innovativen Unternehmen dieses Kapital zur Verfügung zu stellen. Mit INVEST werden dabei die Ziele verfolgt, die Kapitalausstattung junger Unternehmen merklich zu verbessern, mehr Menschen mit unternehmerischer Erfahrung für junge Unternehmen und Business Angels im Allgemeinen für Investitionen in junge Unternehmen anzuregen. Der Zuschuss kann dabei sowohl als Erwerbszuschuss zum Zeitpunkt der Investitionen, aber auch als Exitzuschuss auf zu entrichtende Steuern gewährt werden.

 

Grundsätzlich fördert die Richtlinie eine Kapitalbereitstellung für junge Unternehmen durch den direkten Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien, wobei die Anteile vollständig an Risiken und Chancen beteiligt werden müssen und keine risikomindernden Vereinbarungen zwischen Investor und Unternehmen getroffen werden dürfen. Wichtig ist hierbei, dass Verträge zur Investition erst nach der Antragsstellung erfolgen dürfen, sonst läuft der Investor Gefahr, keinen Zuschuss bewilligt zu bekommen.

 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Anteile eines Unternehmens erwerben.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für i.d.R. bis zu 25 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von geralt auf Pixabay

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