Zum Erreichen der unterschiedlichen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzes will die schleswig-holsteinische Regierung mit der Wasserstoffstrategie den Einsatz von grünem Wasserstoff in unterschiedlichen Anwendungsbereichen stärken.
Mit der vorliegenden Richtlinie können folgende Vorhaben gefördert werden:
Gefördert werden ausschließlich Anlagen, die Wasserstoff auf Grundlage von Erneuerbaren Energien produzieren.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen.
Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von petrmalinak
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