Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (21.01.2019 – 31.12.2024)

Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (21.01.2019 – 31.12.2024)

Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (21.01.2019 – 31.12.2024)

Bund / Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen.

Unterstützt wird die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.

Mitfinanziert werden System- und externe Einbaukosten von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen sowie Systemkosten entsprechender Abbiegeassistenzsysteme, die in Neufahrzeugen verbaut werden. Ziel ist es somit, Unfälle mit Personenschaden, an denen nach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge beteiligt sind, signifikant zu verringern.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 EUR je Einzelmaßnahme.

Für jeden Antragsberechtigten sind grundsätzlich maximal zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Sofern die jährlich verfügbaren Fördermittel, durch die bis zum 30. September des Jahres eingegangenen Anträge nicht ausgeschöpft werden, können zusätzliche Einzelmaßnahmen bewilligt werden.

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