Beratungen für den Mittelstand (01.01.2019 – 31.12.2025)

Beratungen für den Mittelstand (01.01.2019 – 31.12.2025)

Beratungen für den Mittelstand (01.01.2019 – 31.12.2025)

Baden-Württemberg / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg;

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, sowie für Angehörige der Freien Berufe, um sie bei der Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen bzw. bei Gründungs-/Übernahmevorhaben zu unterstützen.

Mitfinanziert werden

  • konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,
  • Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase,
  • Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen,
  • EU-Beratungen,
  • Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen sowie
  • Weiterbildungsberatungen.

Die Fördermittel erfolgen durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Dieser Zuschuss beträgt in der Regel 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst. Für Handwerksbetriebe ist die Beratung durch Beratende der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände im Umfang von max. vier Beratungstagewerken überwiegend kostenlos. Für Lotsen- und Erstberatungen beträgt die max. geförderte Beratungsdauer 1,5 Tagewerke pro Gründungs-/Übernahmevorhaben.

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