Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte (20.05.2020 – 30.10.2020)

Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte (20.05.2020 – 30.10.2020)

Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte (20.05.2020 – 30.10.2020)

Ziel und Gegenstand

Ein zentrales Element für die dauerhaft erfolgreiche Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte. Um die Versorgung sicherzustellen, ist deshalb der Ausbau bestehender und die Schaffung neuer und zusätzlicher Produktionskapazitäten innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union dauerhaft erforderlich.

Gefördert werden Investitionen in:

  • Anlagen zur Produktion von Filtervlies im Meltblown-Verfahren,
  • kurzfristig verfügbare Anlagen zur Produktion von Schutzmasken,
  • innovative Anlagen zur Produktion von Schutzmasken (Entwicklungsvorhaben).

Die Produktion von Schutzmasken bezieht sich ausschließlich auf nachfolgende Produktkategorien:

  • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel »FFP2« gemäß Verordnung (EU) 2016/425 und EN 149:2001+A1,
  • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel »FFP3« gemäß Verordnung (EU) 2016/425 und EN 149:2001+A1,
  • Medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683.

Art und Höhe der Fördermittel

Zuschuss bis zu 50 %

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