Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe
Das BMWi hat zum 1. Januar 2019 seine Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen in Unternehmen neu ausgerichtet. Das technologieoffene und branchenübergreifende Förderpaket bündelt sechs bisherige Förderprogramme in zwei Richtlinien.
Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss“ ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Förderung erfolgt in vier Modulen:
Die Förderung erfolgt technologieoffen und branchenübergreifend. Sie kann wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der KfW Bankengruppe beantragt werden.
Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ wird das ehemalige Programm „STEP Up!“ ab Frühjahr 2019 mit neuen Konditionen ersetzen. Der genaue Starttermin wird noch bekanntgegeben.
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