Bund / Projektträger im DLR
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt auf der Grundlage des Rahmenprogramms Entwicklung digitaler Technologien die Entwicklung herausragender Ansätze für die Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI). Diese sollen Ausgangspunkt für die Schaffung innovativer, erfolgversprechender Ökosysteme in volkswirtschaftlich relevanten Wirtschaftsbereichen darstellen.
Gefördert werden Vorhaben in der
- Wettbewerbsphase, in der Konzeptideen hinsichtlich Machbarkeit und Nutzen unterlegt, Hemmnisse identifiziert und Voraussetzungen für eine schnelle und effiziente Implementierung der Konzeptidee geschaffen werden, sowie in der
- Umsetzungsphase, Implementierung der Konzeptidee.
Der thematische Schwerpunkt dieses Wettbewerbs, sowie die Anwendungsbereiche sind:
- Intelligente Mobilität (Neue Mobilitätskonzepte und Dienstleistungen für Güter- und Personenlogistik einschl. Nutzung autonomer Fahrzeuge),
- Intelligente Gesundheitswirtschaft (Assistenzsysteme für die Gesundheitsbranche bei Diagnose und Therapie einschl. personalisierte Medizin),
- Smart Living (u.a. Selbstorganisation im Smart Home, intelligente Assistenz zu Hause und unterwegs, heimische Pflegeunterstützung, intelligente Gesundheitsprävention, Sicherheit zu Hause und unterwegs, etc.),
- Intelligente Produktion (Industrie 4.0, Erhöhung der Effizienz und Planungssicherheit im Engineering, Intralogistik),
- Intelligente Verfahrenstechnik in der Prozessindustrie (u.a. Prozessautomatisierung) insbesondere in der Biotechnologie,
- Intelligente Landwirtschaft (u.a. Smart Farming),
- Intelligente und sichere Dateninfrastrukturen (u.a. Identitätsmanagement),
- Intelligenter Handel (u.a. Verbindung online mit stationärem Handel, strategisches Marketing, Chatbots, individueller Kundenservice),
- Intelligente Service Robotik,
- Intelligentes Bauen (Bauen 4.0, BIM).
Die Höhe der Fördermittel umfasst in der Wettbewerbsphase maximal sechs Monate mit einer Fördersumme von maximal 900.000 EUR. In der Umsetzungsphase erfolgt die Förderung in der Regel für bis zu drei Jahre.
Allgemein gilt folgender Fördersatz:
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
KMU können zudem einen zusätzlichen Bonus erhalten.
Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der ersten Stufe sind Projektanträge bis zum 1. März 2019 an den Projektträger zu richten.