Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Förderzeitraum: 08.12.2020 - 30.06.2021
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Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mindern und zugleich die Verkehrswende voranzubringen, wird die Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte gefördert.

Ziel ist, einen Austausch von schweren Nutzfahrzeugen mit modernen schweren Nutzfahrzeugen mit Elekro- oder Wasserstoffantrieb oder konventionellen Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI, zu erreichen.

Gefördert werden Neufahrzeuge bei der #Verschrottung von Bestandsfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 0 bis V und EEV. Außerdem wird die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie zur Minderung des Energieverbrauchs gefördert.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Fahrzeuge müssen für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Fördermittel: Zuschuss bis zu 15.000 € für die Klassen Euro V oder EEV und bis zu 10.000 € für Euro IV oder schlechter, für Trailer-Technologie bis zu 5.000 €. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000 €.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 3392100 (lizenzfrei)

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