Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Förderzeitraum: 12.08.2021 - 31.06.2024
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Bei Eurostars 3 handelt es sich um ein multilaterales Förderprogramm mit Partnern in über 30 Ländern für die Verwirklichung eines gesamteuropäischen Forschungsraums. Insbesondere KMU werden hierbei im Förderprogramm thematisiert, da sie einen Großteil der Arbeitsplätze stellen und damit in Deutschland essenziell für den wirtschaftlichen Erfolg sind. Daher werden multilaterale Kooperationen zwischen KMU nach dem „Bottom-up-Prinzip“ gefördert.

 

Grundsätzlich werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch Eurostars 3 gefördert. Um förderfähig zu sein, müssen die Vorhaben grundsätzlich neuartig unter einer ungewissen Zielerreichung durchgeführt werden. Nicht förderfähig sind beispielsweise die Untersuchungen zur Entwicklung von Prototypen oder reine Datenerhebungen.

 

Antragsberechtigt sind KMU und Hochschulen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. bis zu 50 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von StockSnap auf Pixabay

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