Ziel und Gegenstand
Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Förderprogramms dient der weiteren Automatisierung der Binnenschifffahrt und Fähren.
Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie und auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen als Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Vorhaben, die die Entwicklung hin zur hoch oder sogar voll automatisierten Navigation in der Binnenschifffahrt vorantreiben.
Förderfähig im Sinne dieser Richtlinie sind Vorhaben mit den folgenden Schwerpunkten:
Einrichtung digitaler Testfelder der Binnenschifffahrt zur Erprobung und Evaluation innovativer Automatisierungslösungen
Funktionsentwicklung und Demonstration von Assistenzsystemen der Automatisierungsstufen 3-5 nach Definition der ZKR (bedingte Automatisierung, erweiterte Automatisierung sowie Vollautomatisierung)
Innovative und informationstechnisch automatisierte Systeme mit dem Ziel einer effizienten Integration der Binnenschifffahrt in vorhandene und zukünftige Mobilitäts- und Logistikketten
Digitalisierung und Vernetzung der Landseite (z. B. Leitzentren, Radarketten, Managementsysteme der Reedereien) mit Bordsystemen
Bildquelle: Pixabay 5367310 (lizenzfrei)
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