Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kommunen können auch 2018 für die professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Energiespar-Contracting eine Förderung beantragen.
Das BMWi hat die entsprechende Richtlinie bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt objektive und unabhängige Beratung für Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen zum Energiespar-Contracting. In einem ersten Schritt wird der Liegenschaftsbestand bzw. das Unternehmen auf Contracting-geeignete Effizienzmaßnahmen überprüft, um in einem weiteren Schritt die Umsetzung des Energiespar-Contractings durch einen Experten zu begleiten.
Im Einzelnen werden gefördert
Ziel ist es, Kommunen sowie KMU bei der Erschließung bestehender Energiesparpotentiale zu unterstützen, die Energiekosten zu senken und gleichzeitig zur Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors bei der Steigerung der Energieeffizienz beizutragen.
Der Förderbetrag erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Förderung beträgt für die
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