Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Vorhaben unterstützt werden, die digitale Lösungen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls und zur Optimierung der Produktionsprozesse für alle Arten landwirtschaftlicher Nutztiere zum Ziel haben. Dabei ist ins besondere auf eine ressourcenschonende und nachhaltige, flexible und anwenderorientierte als auch transparente Umsetzung zu achten.
Eingereicht werden können Vorhaben, welche im Schwerpunkt der industriellen Forschung zuzurechnen sind, wo bei auch ein Anteil an experimenteller Entwicklung enthalten sein kann.
Antragsberechtigt sind:
Art und Höhe
nicht rückzahlbare Zuschüsse – die Bemessung richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014.
Der unterschriebene Ausdruck ist beim Projektträger bis 9. Oktober 2019 einzureichen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung zur Seite!
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