Forschung für Nachhaltige Entwicklung: Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für FuE-Vorhaben zum Thema “Regionales Phosphor-Recycling” (09.03.2018 – 30.06.2021)

Forschung für Nachhaltige Entwicklung: Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für FuE-Vorhaben zum Thema “Regionales Phosphor-Recycling” (09.03.2018 – 30.06.2021)

Forschung für Nachhaltige Entwicklung: Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für FuE-Vorhaben zum Thema "Regionales Phosphor-Recycling" (09.03.2018 – 30.06.2021)

Phosphor (P) ist ein essentieller und nicht substituierbarer Baustein in allen Lebewesen und wird vor allem als Dünger für eine ertragreiche Landwirtschaft gebraucht. Die endlichen Phosphaterz-Reserven sind auf wenige, teilweise politisch instabile Regionen in der Welt begrenzt und zunehmend verunreinigt (Cadmium, Uran). Deutschland, wie auch nahezu alle Länder der Europäischen Union (EU), hat keine eigenen Rohphosphatlagerstätten und ist deshalb vollständig auf Importe angewiesen. Dies führt zu großen Risiken bei der Versorgungssicherheit und zur Anfälligkeit gegenüber Preisschwankungen. Phosphor wurde deswegen von der EU bereits im Jahr 2014 auf die Liste der kritischen Rohstoffe gesetzt, die einen Anreiz für Recyclingtätigkeiten geben soll. Eine wichtige Rolle zur Sicherung der zu­künftigen Versorgung spielt hierbei die Rückgewinnung von Phosphor aus P-reichen Abfallströmen wie zum Beispiel Abwasser und Klärschlamm.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dieser Fördermaßnahme regionale Ansätze zum P-Recycling und zur Klärschlammverwertung. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase (“Konzeptphase”) sollen Konzepte für ein regionales P-Recycling erarbeitet werden. Im Anschluss werden aus den vorliegenden Konzepten die besten ausgewählt. Diese erhalten in der zweiten Phase (“Umsetzungsphase”) eine Förderung zur Realisierung der Konzepte.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, durch innovative wirtschaftliche Lösungen zum regionalen P-Recycling einen Beitrag zur Umsetzung der neuen Klärschlammverordnung zu leisten. Durch die daraus resultierende verstärkte Nutzung von Sekundärphosphor aus der Kreislaufwirtschaft sollen der Verlust von Phosphor und die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten maßgeblich verringert werden. Dafür sind verschiedene Technologien zur P-Rückgewinnung aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammverbrennungsasche großtechnisch umzusetzen. Es sind ganzheitliche Konzepte zu entwickeln und zu realisieren, die die Lücke zwischen P-Rückgewinnung und P-Recycling schließen und den Phosphor überwiegend über die Landwirtschaft wieder in den Nährstoffkreislauf zurückführen.

Gefördert werden Projekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die i.d.R. bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – wird vorausgesetzt.

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