Ideen- und Förderaufruf: „Unbemannte Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen“ (Stand: 27.02.2019)

Ideen- und Förderaufruf: „Unbemannte Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen“ (Stand: 27.02.2019)

Ideen- und Förderaufruf: „Unbemannte Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen“ (Stand: 27.02.2019)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will den Weg für unbemannte Luftfahrtsysteme und individuelle Luftmobilitätslösungen bereiten. Diese sollen ihr volles Potential für eine saubere, effiziente und sichere Mobilität der Zukunft entfalten können. Hierfür wird um Einreichung von Ideen und Projektskizzen gebeten.

Projektideen sind im Rahmen dieser Richtlinie in die folgenden Kategorien A bis C eingeteilt:

Kategorie A (Einreichungsfrist 29.04.2019) umfasst:

  • Steuerung von UAS und ihre Vernetzung
  • Betrieb von UAS und Flugtaxis bei Start und Landung
  • Air-Traffic-Management-Systeme
  • Einsatz von UAS und Flugtaxis für medizinische Zwecke
  • Drohnenabwehr
  • Sonstige relevante Ideen mit Themenbezug

Kategorie B (Einreichungsfrist 27.03.2019) umfasst:

  • Schnelllaufende Pilotvorhaben zur unbemannten Luftfahrt und innovativer Luftmobilität

Kategorie C (Einreichungsfrist 27.03.2019) umfasst:

  • Innovative, kommunale Drohnen- und Luftmobilitätskonzepte im Sinne der im Förderaufruf angelegten Schwerpunkte

Die Förderung erfolgt in erster Linie durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, jedoch auch durch die gezielte Bereitstellung von Daten, sowie die Vernetzung der Akteure. In der Regel gilt folgender Fördersatz:

Kategorie A: Maximal 3 Mio. EUR pro Projekt
Kategorie B. Maximal 500.000 EUR pro Projekt
Kategorie C: Maximal 100.000 EUR pro Projekt

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