Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe (01.01.2019 – 31.12.2020)

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe (01.01.2019 – 31.12.2020)

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe (01.01.2019 - 31.12.2020)

Bayern / Bayern Innovativ GmbH

Der Freistaat Bayern unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. deren wesentliche Verbesserung
  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen.

Die Höhe der Fördermittel beträgt

  • beim Innovationsgutschein Standard grundsätzlich 40% bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 4.000 EUR und maximal 30.000 EUR. Der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10% auf maximal 60%, wenn der Sitz des Antragstellers in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf liegt, der Antragsteller eine Hochschule bzw. vergleichbare außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragt oder der Antragsteller ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern ist.
  • beim Innovationsgutschein Spezial 50% bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 30.000 EUR und maximal 80.000 EUR

Pro Antragsteller können innerhalb von drei Jahren maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden. Unternehmen, die sich zu einem größeren FuE-Vorhaben zusammenschließen, können maximal vier Innovationsgutscheine kumulieren.

 

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