Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem
Bisherige Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst. Die bislang gültige Fassung der Richtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2018. Die darin enthaltenen Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben sowie ausgewählte Maßnahme), Energiesparmodelle und das Starterpaket für Energiesparmodelle können bis dahin noch beantragt werden.
Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt. Die genaue Höhe ist hierbei abhängig von Art und Umfang, sowie dem genauen Themenbereich der Maßnahme.
Anträge im Zusammenhang mit Energiesparmodellen, sowie Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzmanagement können ganzjährig gestellt werden. Alle anderen Anträge können innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2019 bis 31.03.2019, beziehungsweise 01.07. bis 30.09.2019 eingereicht werden.
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