Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (LifE) (01.02.2018 – 31.12.2020)

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (LifE) (01.02.2018 – 31.12.2020)

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (LifE) (01.02.2018 - 31.12.2020)

Nordrhein-Westfalen / Bezirksregierung Arnsberg

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen dieser Förderrichtlinie die Schaffung eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Netzes an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Gefördert werden

  • die Errichtung öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) und Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation sowie
  • bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.
Der Förderumfang beträgt

  • maximal 60% (im Rahmen des 1. Aufrufs 40%) der zuwendungsfähigen Aufwendungen, höchstens jedoch
  • 3.000 EUR je Normalladepunkt und
  • 30.000 EUR je Schnellladepunkt sowie
  • 5.000 EUR für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und
  • 50.000 EUR für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.

Im Rahmen dieses Förderaufrufs können Anträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 30. Juni 2018 gestellt werden.

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