Mecklenburg-Vorpommern / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern; zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK); zuständige Handwerkskammer (HWK);
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder zum Industriemeister. Ziel hiervon ist das Schaffen zusätzlicher Anreize zur beruflichen Fortbildung.
Die Höhe der verfügbaren Zuschüsse beträgt pro anspruchsberechtigtem Absolventen 2.000 EUR. Zusätzlich werden für bis zu 33 jahresbeste Absolventen der Handwerkskammern und bis zu 17 Absolventen der Industrie- und Handelskammern je 3.000 EUR gewährt.
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