Qualifizierungen von Erwerbstätigen (Stand: 15.05.2018 )

Qualifizierungen von Erwerbstätigen (Stand: 15.05.2018 )

Qualifizierungen von Erwerbstätigen (Stand: 15.05.2018 )

Bayern / Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige.

Schwerpunkte der Fördermaßnahmen sind:

•berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von
Erwerbstätigen (Arbeitnehmer, Unternehmer),

•Einführung oder Ausbau von Systemen zur Fortbildung, zur Anpassungsqualifizierung oder
von Bildungssystemen im Betrieb,

•Overheadmaßnahmen bei Umstrukturierungsprozessen, Insolvenzen und
Personalanpassungsmaßnahmen.

Die Höhe der Zuschüsse, im Rahmen dieses Förderprogrammes, beträgt bei Maßnahmen

•ausschließlich für Mitarbeiter des eigenen Unternehmens max. 50% der förderfähigen
Gesamtkosten,-

•für Beschäftigte von mindestens zwei voneinander unabhänigigen Unternehmen max. 75%
zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von 10% der zuschussfähigen Ausgaben zu erbringen.

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