Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (gültig ab 01.08.2018 )

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (gültig ab 01.08.2018 )

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (gültig ab 01.08.2018 )

Die Bundesregierung hat sich die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nach haltige Nutzung zum Ziel gesetzt und hierzu die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, gewährt Zuwendungen zur Durchführung von Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine gesamt staatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.

Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren.

Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:

  • 1. Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
  • 2. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
  • 3. Sichern von Ökosystemleistungen und
  • 4. weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer
    Bedeutung für die Strategie

Die Zuwendungen werden grundsätzlich in Form von Zuschüssen gewährt. Die projektbezogenen Ausgaben von Unternehmen können grundsätzlich bis zu 75% finanziert werden.

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