Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Förderzeitraum: 01.07.2021 – 31.12.2030
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Das Förderprogramm unterstützt Investitionen zur Sanierung von Bestandsgebäuden, die dazu beitragen, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, um den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes zu erreichen:

  • Denkmal, Denkmal EE, Denkmal NH
  • 100, 100 EE, 100 NH
  • 70, 70 EE, 70 NH
  • 55, 55 EE, 55 NH
  • 40, 40 EE, 40 NH

Zudem werden stromerzeugende Anlagen, wie Photovoltaik und Windkraftanlagen gefördert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen und juristische Personen.

Fördermittel: Zuschuss zwischen 25 % und 50 %.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von MAXXimilian auf Pixabay

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