Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Förderzeitraum: 01.07.2021 – 31.12.2030
pixabay.2446817-1

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen zur Sanierung von Bestandsgebäuden, die dazu beitragen, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, um den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes zu erreichen:

  • Denkmal, Denkmal EE, Denkmal NH
  • 100, 100 EE, 100 NH
  • 70, 70 EE, 70 NH
  • 55, 55 EE, 55 NH
  • 40, 40 EE, 40 NH

Zudem werden stromerzeugende Anlagen, wie Photovoltaik und Windkraftanlagen gefördert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen und juristische Personen.

Fördermittel: Zuschuss zwischen 25 % und 50 %.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von MAXXimilian auf Pixabay

Weitere Beiträge

Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur für Langstrecken-Lastkraftwagen (LWT)
Förderzeitraum: 19.04.2023 – 26.06.2023
Überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)
Förderzeitraum: 01.05.2023 – 30.06.2024
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen wegen stark gestiegener Energiekosten (Energie-Härtefallhilfe KMU) in Schleswig-Holstein
Förderzeitraum: 21.03.2023 – 31.03.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!