Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2

Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2

Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2

Förderzeitraum: 07.01.2021-30.06.2025
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Im Rahmen der Förderung werden Maßnahmen zur Verbesserung des Behandlungsrepertoires gegen COVID-19 gefördert.

Ziel ist eine Stärkung der klinischen Entwicklung von Arzneimittelkandidaten gegen SARS-CoV-2, wie monoklonale Antikörper, Biologicals oder Small Molecules.

Gefördert wird die Forschung der pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie in folgenden Bereichen:

  • Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufactoring Practice (GMP)
  • klinische Entwicklung der Phasen I bis IIb
  • Wirkprinzip der Therapeutika auf spezifische Aktivität
  • alternative Applikationswege der Therapeutika
  • klinische Entwicklung der Phasen I bis IIb von neuen Therapeutika zur Behandlung schwerer Krankheitsverläufe

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen, in Verbundprojekten.

Fördermittel: bis zu 50 % Zuschuss

Dem Projektträger können bis zum 17. Februar 2021 förmliche Förderanträge vorgelegt werden.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 1540220 (lizenzfrei)

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